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Aufnahme-Richtlinien

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Der Bewerber muß bei seinem Antrag auf Mitgliedschaft im


Verband freier Bau- und Bodensachverständiger e.V.

folgende Voraussetzungen erfüllen:


1. Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung als

  • Meister aus dem Bau- Baunebengewerbe
  • Techniker aus dem Bau- Baunebengewerbe
  • Dipl.-Ing. / Architekt Bau- Baunebengewerbe
  • Immobilienmakler



  • 2. Vorlage des aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate).


    3. Nachweis fundierter Kenntnisse aus dem Bereich Bau-/ Baunebengewerbe.

    - z.B. Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, Zusatzausbildungen, langjährige einschlägige Berufserfahrungen etc.


    4. Nachweis der bisherigen Tätigkeiten im Bau-/ Baunebengewerbe.


    5. Ggf. Nachweis weiterer Qualifikationen aus dem Bau-/ Baunebengewerbe.

    - Erwartet wird die laufende Fortbildung während der Mitgliedschaft, mit dem Ziel der Aktualisierung des für den Bau- und Bodensachverständigen notwendigen Fachwissens.


    6. Bei juristischen Personen (GmbH etc.) müssen die obigen Voraussetzungen für mindestens einen gesetzlichen Vertreter (Gesellschafter/Geschäftsführer) erfüllt sein. Nur Verbandsmitglieder sind zeichnungsberechtigt.




    Telefon
    ( 0211 ) 45 10 75
    Fax
    ( 0211 ) 45 10 78
    E-Mail

    service@vfb-ev.de
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